August Fehst
Stollestraße 28, CottaHIER LEBTE VERSTECKT
AUGUST FEHST
JG. 1903
ZEUGE JEHOVAS
MEHRFACH VERHAFTET
KRIEGSDIENST VERWEIGERT
VERURTEILT 1944
´WEHRKRAFTZERSETZUNG`
HINGERICHTET 13.11.1944
HALLE/SAALE
August Fehst wurde am 5. März 1903 als Sohn des Arbeiters August Fehst und seiner Frau Auguste, geborene Konrad, in Friedland (Mieroszów) in Schlesien geboren. August Fehst absolvierte eine Lehre als Kaufmann und war danach als Vertreter im Textilgroßhandel unterwegs. Er war ledig, später verlobte er sich. 1921 wandte er sich den „Ernsten Bibelforschern“ (seit 1931 Zeugen Jehovas) zu. Seit 1926 hatte August Fehst Verantwortung als Seelsorger in verschiedenen Bibelforscher-Gemeinden Schlesiens. Auch nach dem Verbot der Vereinigung übte er diese Funktion bis 1936 im Untergrund weiter aus und war getarnt als Grabredner unterwegs. Dabei wohnte er zeitweilig bei seiner Schwester Elise Anlauf in Hermsdorf (Sobi?cin), Friedensweg 12. Diese gehörte mit ihrem Mann Alfred ebenfalls zur Glaubensgemeinschaft. Als er im August 1936 erfuhr, dass die Gestapo seine Festnahme plante, tauchte er unter und zog bis Oktober 1936 mit einer falschen Identität wahllos in Deutschland umher.
Im September 1936 reiste er illegal in die Schweiz, um den Kongress der Zeugen Jehovas in Luzern zu besuchen. Bei einer geheimen Sitzung wurde dort das Untergrundwerk der Zeugen Jehovas in Deutschland neu organisiert. August Fehst wurde dabei als Bezirksdienstleiter für West-Schlesien eingesetzt und erhielt den Sonderauftrag, die auf dem Kongress verabschiedete und in der Schweiz gedruckte „Resolution“, die die Verfolgung in Deutschland anprangerte, an der tschechischen Grenze in Empfang zu nehmen und für die Verteilung in Deutschland zu sorgen. So kamen 300.000 Flugblätter über die Grenze nach Deutschland. Fehst war in der Folgezeit die Schnittstelle für den Literaturschmuggel nach Deutschland. Ab Februar 1937 betreute er nach den großen Verhaftungswellen das Gebiet Ost-Sachsen mit Dresden.
Bereits am 11. September 1936 hatte die Gestapo August Fehst zur Fahndung ausgeschrieben. Im Juni 1937 führten Jehovas Zeugen eine weitere große Flugblattaktion durch. In dem als „Offener Brief – An das bibelgläubige und Christus liebende Volk Deutschlands!“ betitelten Faltblatt, wurde noch schärfer die Verfolgung in Deutschland angeprangert und es wurden darin zahlreiche Fälle von Misshandlungen und Tötungen durch Gestapo-Beamte öffentlich gemacht.
Als Fehst am 26. Juni 1937 in Dresden diesen „Offenen Brief“ verteilte, wurde er durch Verrat eines Gestapo-V-Mannes festgenommen. Er kam in das Gefangenenhaus des Polizeipräsidiums und wurde in der Folgezeit über mehrere Monate von der Gestapo verhört. Am 17. März 1938 fand schließlich vor dem Sondergericht Freiberg/Sachsen die Verhandlung gegen ihn statt und er wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt. Diese verbüßte er von April 1938 bis Juli 1942 u. a. im Gefängnis Neumünster und befand sich anschließend bis September 1942 im Polizeigefängnis Breslau. Nachdem man ihn wieder auf freien Fuß gesetzt hatte, war er wieder im Untergrund tätig: Er führte Taufen durch, druckte heimlich Literatur und verteilte diese und arbeitete dabei von Dresden aus länderübergreifend mit zahlreichen Zeugen Jehovas zusammen.
Am 16. April 1943 erhielt August Fehst einen Einberufungsbefehl zur Wehrmacht. Er folgte der Aufforderung nicht und tauchte zeitweilig in Dresden bei Edeline Warnasch in der Stollestraße 28 unter. Die Witwe gehörte ebenfalls den Zeugen Jehovas an. Dort nahm ihn die Gestapo am 8. November 1943 fest und überstellte ihn nach München, wo bereits zahlreiche Verfahren gegen Zeugen und Zeuginnen Jehovas anhängig waren. Am 25. April 1944 liefert man ihn als Gestapogefangenen in das KZ Dachau ein und überstellte ihn am 10. Juni 1944 in das Gefängnis München-Stadelheim. In der Zwischenzeit hatte der Volksgerichtshof in Berlin ein Verfahren wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ gegen ihn und mehr als 200 andere, darunter viele Dresdner, eröffnet. Das Verfahren gegen Fehst wurde jedoch an das Reichskriegsgericht zur Verfolgung der Wehrdienstverweigerung abgegeben. Am 30. September 1944 brachte man ihn deshalb in das Wehrmachtsgefängnis Torgau, Fort Zinna.
Der Oberreichskriegsanwalt klagte August Fehst am 11. Oktober 1944 wegen Wehrkraftzersetzung und Fahnenflucht an. In den Vernehmungen und auch in der Hauptverhandlung am 26. Oktober 1944 blieb er bei seiner Wehrdienstverweigerung und erklärte, dass er aus Gewissensgründen keinen Kriegsdienst und auch keinen Eid auf Hitler leisten könne. Das Gericht fällte daraufhin das Todesurteil. Fehst wurde wenige Wochen später in das Zuchthaus „Roter Ochse“ Halle (Saale) gebracht. Von dort schrieb er einen Abschiedsbrief an seine Verlobte. Darin heißt es:
„Kurz vor meinem Abscheiden aus dieser Welt sind meine Gedanken auch bei Dir. […] In ca. 2 Stunden bin ich nicht mehr unter den auf Erden Weilenden. Möge Gottes Macht und seine Herrlichkeit sich an mir und vor mir offenbaren.“
Am 13. November 1944 wurde August Fehst um 16:21 Uhr durch Enthauptung im Zuchthaus Halle (Saale) hingerichtet. Sein Grab befindet sich dort auf dem Gertraudenfriedhof.
Die Biografie erstellte Marcus Herrberger
Quellen:
Hacke, Gerald: Die Zeugen Jehovas im Dritten Reich und in der DDR. Feindbild und Verfolgungspraxis, Göttingen 2011, S. 138, 145-147.
Herrberger, Marcus (Hg.): Denn es steht geschrieben: „Du sollst nicht töten!“ Die Verfolgung religiöser Kriegsdienstverweigerer unter dem NS-Regime mit besonderer Berücksichtigung der Zeugen Jehovas (1939-1945), Wien 2005, S. 162, 391.
Mehringer, Hartmut, Widerstand und Emigration. Das NS-Regime und seine Gegner, München 1997, S. 105.
Wrobel, Johannes: „Auf Wiedersehen!“ – Abschiedsbriefe von zum Tode verurteilten Zeugen Jehovas im NS-Regime, in: Herrberger, Marcus (Hg.), Denn es steht geschrieben: „Du sollst nicht töten!“ Die Verfolgung religiöser Kriegsdienstverweigerer unter dem NS-Regime mit besonderer Berücksichtigung der Zeugen Jehovas (1939–1945), Wien 2005, 294, 297.
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